Vom 13.9. bis 18.10.2023 fand die zweite Offenlage zur Änderung des Flächennutzungsplans für Dossenheim und den Augustenbühl statt.
Der Nachbarschaftsverband Heidelberg - Mannheim bat um Stellungnahmen aus der Bürgerschaft zu den beiden noch im Flächennutzungsplan befindlichen Flächen im Augustenbühl Am Rebgarten (0,45 ha) und am Gassenweg (1,15 ha).
Ebenso waren im Herbst vergangenen Jahres die Behörden gebeten, sich erneut zu den beiden im Flächennutzungsplan verbliebenen Flächen zu äußern, die durch die vom Gemeinderat Dossenheim am 28.3.2023 getroffene Entscheidung auch in Zukunft Wohnraumreserve für die Gemeinde erhalten bleiben sollten.
Auf der Homepage des Nachbarschaftsverbandes www.nachbarschaftsverband.de sind alle Stellungnahmen unter „Aktuelles“ zu finden. Der Nachbarschaftsverband hat die Stellungnahmen der Behörden und jene aus der Bürgerschaft kommentiert. Dieses Dokument ist unter folgendem Link zu finden:
Aus der Bürgerschaft wurden 79 Stellungnahmen abgegeben.
In 75 von 79 Stellungnahmen wurde sich für eine komplette Herausnahme der Randflächen ausgesprochen! Das entspricht 95%! Die Stellungnahmen wurden insgesamt von 94 Personen sowie 3 Familien – ohne nähere Personenangabe – unterzeichnet.
„Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB wurde im Herbst 2023 durchgeführt und ist abgeschlossen. Es gingen mehrere Stellungnahmen ein, die jedoch nicht zu einer Änderung der Plandarstellung führten.“ (aus der Vorlage des Nachbarschaftsverbandes für die kommende Verbandsversammlung am 8.3.2024)
„Nach den Gremienbeschlüssen über den Flächennutzungsplan erfolgte die abschließende Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie der Behörden (§ 4 Abs.2 BauGB). In diesen Verfahrensschritten bestand die Gelegenheit, zum abschließenden Entwurf des Flächennutzungsplans noch einmal Stellung zu beziehen. Die Beteiligungsergebnisse führten zu keinen weiteren Änderungserfordernissen, so dass das Verfahren mit dem Feststellungsbeschluss der Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes am 08.03.2024 abgeschlossen werden soll.“ (aus der Begründung des Nachbarschaftsverbandes S.10)
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wurde im Jahr 2022 zur Änderung des Flächennutzungsplanverfahren in Dossenheim seitens der Unteren Naturschutzbehörde mit Schreiben vom 07.09.2022 Stellung genommen. Die Inhalte der Stellungnahme sind weiterhin gültig, wie die Untere Naturschutzbehörde erneut betont. „Insbesondere möchten wir auf das Fazit unserer Stellungnahme verweisen ("Die ursprüngliche Einschätzung, dass der Bereich „Augustenbühl“ wegen hohem naturschutzfachlichen Konfliktpotenzial als ungeeignet betrachtet werden muss, hat sich durch die Unterlagen bestätigt. Die UNB rät dringend davon hab, eine Bebauung im genannten Bereich voranzutreiben. Die Fläche sollte als „Wohnbaufläche“ aus dem FNP genommen werden. Hoher Kompensationsbedarf und wahrscheinlich nicht zu bewältigende Artenschutzverstöße sprechen dringend dagegen.")“ (aus der Stellungnahme vom 23.10.2023 des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis, Dez. V Amt für Landwirtschaft und Naturschutz – Untere Naturschutzbehörde, S.19-31)
Die Untere Naturschutzbehörde hat in ihrer Stellungnahme zur zweiten Offenlage erfolgreich gefordert, dass der Streuobstbestand im Bereich Gassenweg bei den Umweltkriterien in den Flächensteckbrief aufgenommen wird. Den geänderten Flächensteckbrief finden Sie auf Seite 8 in folgendem Link:
Unter den umweltbezogenen Kriterien im Bereich Pflanzen und Tiere besteht daher folgender Konflikt: „Verlust von z.T. hochwertigen Biotopstrukturen (ggf. Streuobstbestände gem. § 33a NatschG). Hohes Konfliktpotenzial beim Artenschutz. Nördlich grenzt direkt Vogelschutzgebiet an. Artenschutzrechtliche Voruntersuchung: Aufgrund der Nähe zum Natura-2000-Vogelschutzgebiet besteht insbesondere bei der Artengruppe Vögel ein sehr hohes, bei der Artengruppe Fledermäuse ein hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotential. Verringerung des Konfliktpotenzials gegenüber dem wirksamen Flächennutzungsplan aufgrund deutlicher Reduzierung des Flächenumgriffs.“ (überarbeiteter Flächensteckbrief S.8)
Dies schlägt sich in der neuen Übersichtskarte (S.71 und 71, Teil B Umweltbericht) wieder, die basierend auf dem Zielartenkonzept vom April 2009 den Streuobstbestand ins Verhältnis zu den beiden verbliebenen Flächen setzt und insbesondere am Gassenweg erhebliche Überschneidungen feststellt.
„Landschaftsplanerische Einschätzung
Aus landschaftsplanerischer Sicht besteht aufgrund der hochwertigen Böden, der teilweisen Lage im Wasserschutzgebiet, der Strukturvielfalt, der hohen Bedeutung für den Artenschutz ein hohes Konfliktpotenzial. Hochwertige Bereiche liegen insbesondere direkt östlich des Friedhofs sowie im Südwesten vor und sollten erhalten werden. Der Umgang mit den Streuobstbeständen und deren Schutzstatus nach § 33a BNatSchG ist auf nachgelagerter Ebene angemessen zu prüfen.“ (Flächensteckbrief S.9)
„Das landschaftsplanerische Fachkonzept empfiehlt im Bereich des Augustenbühls den dauerhaften Erhalt hochstämmiger Obstbäume für den Arten- und Biotopschutz, die landschaftsgerechte Einbindung der Siedlungsflächen sowie den Schutz überörtlich bedeutsamer Naherholungsbereiche. Die Wohngebietsränder im Norden von Dossenheim sollen unter Erhaltung und Entwicklung der Streuobstbestände abschließend gestaltet werden.“ (aus der Begründung des Nachbarschaftsverbandes S.12)