Am kommenden Dienstag, den 28.3.2023 wird der Gemeinderat Dossenheim in seiner Sitzung um 19 Uhr im Rathaussaal unter TOP 7 über seine Empfehlung in Sachen Flächennutzungsplan für Dossenheim entscheiden. Sollte hier eine mehrheitliche Einigung erzielt werden, wird es dann voraussichtlich zu einer Entscheidung für Dossenheim in der Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim am 12.5.2023 kommen.
In der Vorlage der Verwaltung Dossenheim, die im Bürgerinfoportal auf der Gemeinde-Homepage veröffentlicht wurde, heißt es:
"Das Umweltgutachten wird von den Behörden als plausibel eingeschätzt und die naturschutzfachliche Wertigkeit des Augustenbühls fachlich bestätigt. Eine Herausnahme des Augustenbühls wird dringend empfohlen. Auch von Seiten der Bürgerschaft wurde sich ganz überwiegend für eine Herausnahme des Augustenbühls ausgesprochen."
Die Verwaltung hat zwei Beschlussvorschläge veröffentlicht mit den Flächen, die fortan im Flächennutzungsplan geführt werden und über die die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte abstimmen sollen. In beiden Varianten sind laut Umweltgutachten auch besonders hochwertige Flächen enthalten, deren Ausgleich erst in einer nachgelagerten Ebene klar definiert werden kann (also bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes). Wir sind aber der Auffassung, dass hier kein qualitativ gleichwertiger Ausgleich möglich ist. Außerdem befinden sich "Am Rebgarten" im Bereich zwischen Lorscher Weg und Baracke überwiegend private Grundstücke, die der Gemeinde für die Verwirklichung eigener Bauprojekte nicht zur Verfügung stehen werden.
In der Vorlage werden folgende Beschlussvorschläge vorgelegt:
Darstellung 1 beinhaltet die Spiegelung „Am Rebgarten“ vom Lorscher Weg bis zum ehemaligen Grundstück der Baracke vom Steinbruch Vatter und der Freifläche der ehemaligen Lorentrasse am Gassenweg zwischen Friedhof und Korngasse bis ca. zur Stallung der Pferdekoppel Schoell/Hotz (rot schraffiert mit I gekennzeichnet)
Eine zweite Variante könnte auch wie folgt aussehen:
Darstellung 2 beinhaltet die komplette Spiegelung „Am Rebgarten“ und Teilflächen am Randbereich des Gassenwegs zwischen Friedhof und Korngasse, die aber über eine Randbebauung hinausgehen (rot schraffiert mit I gekennzeichnet).
In unserer gemeinsam mit dem BUND verfassten Stellungnahme vom 3.3.2023 haben wir uns erneut für die komplette Herausnahme der Fläche ausgesprochen und kommen zu folgenden Schluss:
Auch wenn am Ende nur Teile des Augustenbühls im Flächennutzungsplan bleiben sollten, wird es im Falle eines Aufstellungsbeschlusses zu einem Bebauungsplan ein Bürgerbegehren geben. Dies gilt auch für die derzeit nicht im aktuellen Flächennutzungsplan geführte, ehemalige Friedhofserweiterungsfläche, die unter ökologischen Gesichtspunkten Teil der diskutierten Fläche ist. Bereits seit Jahren besteht Widerstand gegen jegliche Bebauung im Augustenbühl, der unter anderem durch Unterschriftenaktionen im Jahr 2018 und 2019 sichtbar wurde. Eine Änderung des Flächennutzungsplanverfahren tragen wir nur mit, wenn der Augustenbühl aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen wird.
Eine Änderung des Flächennutzungsplans unter den oben beschriebenen Voraussetzungen könnte nach einem Bürgerbegehren ins Leere laufen. Somit käme der Gemeinderat um einen Bürgerentscheid nicht herum. Ein vom Gemeinderat selbst eingeleiteter Bürgerentscheid wäre sinnvoll, um zu klären, ob die Gemeinde an dieser Stelle eine Bebauung anstreben soll oder nicht. Es wäre zu empfehlen erst die Grundsatzfrage durch einen Bürgerentscheid zu klären, bevor Geld für Planungskosten ausgegeben wird.