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Stellungnahme zur zweiten Offenlage der Fortschreibung des Flächennutzungsplans in Dossenheim

Im Zusammenhang mit der zweiten Offenlage der Fortschreibung des Flächennutzungsplans in Dossenheim hatten die Bürgerinnen und Bürger von Dossenheim bis 08.11.2019 die Möglichkeit, sich zum Augustenbühl zu äußern. Einige von ihnen haben dem Augustenbühl e.V. anschließend eine Kopie ihrer Stellungnahme geschickt. Es war für uns beeindruckend zu lesen, wie vielfältig die genannten Gründe für den Erhalt des Augustenbühls waren. Stellvertretend möchten wir eine Stellungnahme mit Einverständnis der Verfasserin allen zugänglich machen:

 

 


Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen meiner Stellungnahme fordere ich alle Dossenheimer Gemeinderäte auf, den Augustenbühl baldmöglichst aus dem Flächennutzungsplan herauszunehmen. Im Folgenden lege ich eine ausführliche Begründung dar.

Aspekte des Natur- und Klimaschutzes

  1. Der fortschreitenden Bodenversiegelung muss Einhalt geboten werden

Eine Herausnahme des Augustenbühls aus dem Flächennutzungsplan ist die einzige Möglichkeit, eine kurz- oder langfristig drohende Flächenversiegelung in diesem Gebiet abzuwenden.

Seit Jahrzehnten wird in Deutschland immer mehr Boden versiegelt. In Baden-Württemberg stieg der Fläschenverbrauch im Jahr 2017 sogar erstmals seit 2013 wieder deutlich an: 7,9 Hektar pro Tag.

Bodenversiegelung ist einer der Faktoren, die zum Klimawandel (siehe Punkt 2) und zum Verlust der Artenvielfalt (siehe Punkt 3) beitragen. Einmal versiegelt, ist Boden im Hinblick auf seine wichtigen Funktionen für Natur und Klima zerstört:

  • Versiegelte Böden können kein Wasser verdunsten, weshalb sie im Sommer nicht zur Kühlung der Luft beitragen. Hinzu kommt, dass sie keinen Lebensraum für Pflanzen mehr bieten, welche somit als Wasserverdunster und als Schattenspender ausfallen.
  • Auch der Lebensraum für Tiere schrumpft durch die fortschreitende Bodenversiegelung immer weiter.
  • Bodenzerstörung infolge einer Versiegelung ist nur schwer rückgängig zu machen, denn die Versiegelung beeinträchtigt die natürliche Bodenfruchtbarkeit massiv: Wenn der Boden dauerhaft von Luft und Wasser abgeschlossen ist, geht die Bodenfauna zugrunde. Diese ist aber wesentlich für den Erhalt und die Neubildung von fruchtbarem Boden. Bodenverdichtung infolge der Errichtung von Gebäuden richtet weitere, kaum mehr reversible Schäden an. Daher bleibt auch im Falle einer Entsiegelung (sofern eine solche überhaupt stattfindet, denn sie ist teuer) die natürliche Struktur des Bodens gestört: Eine neue Bodenfauna bildet sich nur schwer und nur über längere Zeiträume. Infolgedessen ist auch die natürliche Bodenfruchtbarkeit nur verzögert und oft nicht in der vorherigen Qualität wieder herstellbar.

Gesunder Boden ist ein endliches Gut. Seine fortschreitende Zerstörung hat schwerwiegende Folgen für den Naturhaushalt. Das darf so nicht weitergehen.

  1. Klimaschutz

Es ist nicht abzustreiten, dass der globale Klimawandel eine ernsthafte Bedrohung darstellt. Nicht nur die Bundespolitik ist hier in der Pflicht, sondern jede einzelne Gemeinde. Den Augustenbühl von Bebauung frei zu halten und als Naturraum zu pflegen, ist ein notwendiger Beitrag unserer Gemeinde zum Schutz des globalen Klimas.

Darüber hinaus hat das Gebiet eine wichtige Bedeutung für das lokale Mikroklima. Der Augustenbühl befindet sich größtenteils innerhalb der Freiraumzäsur zwischen Dossenheim und Schriesheim und ist wesentlich für den Luftaustausch: Durch das Gebiet gelangt kühle Luft aus dem Odenwald bis nach Dossenheim. Im Stadtklimagutachten für die Stadt Heidelberg von 2015 wird die Bedeutung der hangabfließenden Kaltluft aus dem Odenwald bestätigt. Auch aus diesem Grund muss der Augustenbühl als Naturfläche gesichert und von einer Bebauung freigehalten werden.

  1. Schutz der Artenvielfalt (Biodiversität)

Im Mai dieses Jahrs wurde der globale Bericht des Weltbiodiversitätsrats IPBES (Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services) vorgestellt. Er ist das Ergebnis einer dreijährigen Zusammenarbeit von 145 Wissenschaftlern aus 50 Ländern und soll die Grundlage für ein Uno-Rahmenabkommen zur Bewahrung der biologischen Vielfalt bilden, das im Oktober 2020 beim Weltnaturschutzgipfel in China beschlossen werden soll. Der Bericht hat weithin Aufsehen erregt und zeichnet ein verheerendes Bild vom weltweiten Zustand der Natur. Die Erde erlebt derzeit das sechste Massen- aussterben ihrer Geschichte: Der Artenschwund verläuft heute zehn- bis hundertmal schneller als im Durchschnitt während der letzten zehn Millionen Jahre. Ein Viertel aller katalogisierten Tier- und Pflanzenarten ist bereits verloren. Und eine weitere rapide Beschleunigung des Verlustes ist zu erwarten. In den kommenden Jahren und Jahrzehnten sind eine

Million Arten vom Aussterben bedroht, wenn es zu keinen grundlegenden Änderungen bei der Landnutzung, beim Umweltschutz und der Eindämmung des Klimawandels kommt.

Der IPBES-Bericht führt vor Augen, dass ein immenser Handlungsbedarf besteht. Auch das Weltwirtschaftsforum führt den Verlust der Naturvielfalt als eines der zehn größten Risiken unserer Zeit.

Das Artensterben findet auch bei uns in Baden-Württemberg statt: 40 % der heimischen Arten sind gefährdet. Und nicht nur die Vielfalt der Arten ist bedroht. Eine der wichtigsten aktuellen Langzeituntersuchungen (2017 veröffentlicht) zeigt einen alarmierenden Rückgang der Biomasse bei Insekten auf: Die Masse der Insekten betrug 2016 nur noch ein Viertel (!) des Werts von 1989. Experten sehen in der Studie einen Beleg dafür, dass das Insektensterben ein großflächiges Phänomen ist.

Wenn wir unsere Lebensgrundlagen erhalten wollen, ist es zwingend erforderlich, Wachstumsansprüche grundlegend zu überdenken! Und: Maßnahmen müssen auf lokaler Ebene beginnen. Das strukturreiche Gebiet des Augustenbühls mit seinen zahlreichen hochwertigen Biotopstrukturen zeichnet sich durch eine hohe Artenvielfalt und durch Insektenreichtum aus. Allein dies wäre Grund genug, es unbedingt als Naturraum zu erhalten.

Hirschkäfer stehen auf der Roten Liste in der Kategorie 2
Fast jede achte Art ist vom Aussterben bedroht - auch die faszinierenden Hirschkäfer sind in der Roten Liste als stark gefährdet (Kategorie 2) eingestuft
  1. Schutz der Artenvielfalt (Biodiversität)

Im Mai dieses Jahrs wurde der globale Bericht des Weltbiodiversitätsrats IPBES (Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services) vorgestellt. Er ist das Ergebnis einer dreijährigen Zusammenarbeit von 145 Wissenschaftlern aus 50 Ländern und soll die Grundlage für ein Uno-Rahmenabkommen zur Bewahrung der biologischen Vielfalt bilden, das im Oktober 2020 beim Weltnaturschutzgipfel in China beschlossen werden soll. Der Bericht hat weithin Aufsehen erregt und zeichnet ein verheerendes Bild vom weltweiten Zustand der Natur. Die Erde erlebt derzeit das sechste Massen- aussterben ihrer Geschichte: Der Artenschwund verläuft heute zehn- bis hundertmal schneller als im Durchschnitt während der letzten zehn Millionen Jahre. Ein Viertel aller katalogisierten Tier- und Pflanzenarten ist bereits verloren. Und eine weitere rapide Beschleunigung des Verlustes ist zu erwarten. In den kommenden Jahren und Jahrzehnten sind eine

Million Arten vom Aussterben bedroht, wenn es zu keinen grundlegenden Änderungen bei der Landnutzung, beim Umweltschutz und der Eindämmung des Klimawandels kommt.

Der IPBES-Bericht führt vor Augen, dass ein immenser Handlungsbedarf besteht. Auch das Weltwirtschaftsforum führt den Verlust der Naturvielfalt als eines der zehn größten Risiken unserer Zeit.

Das Artensterben findet auch bei uns in Baden-Württemberg statt: 40 % der heimischen Arten sind gefährdet. Und nicht nur die Vielfalt der Arten ist bedroht. Eine der wichtigsten aktuellen Langzeituntersuchungen (2017 veröffentlicht) zeigt einen alarmierenden Rückgang der Biomasse bei Insekten auf: Die Masse der Insekten betrug 2016 nur noch ein Viertel (!) des Werts von 1989. Experten sehen in der Studie einen Beleg dafür, dass das Insektensterben ein großflächiges Phänomen ist.

Wenn wir unsere Lebensgrundlagen erhalten wollen, ist es zwingend erforderlich, Wachstumsansprüche grundlegend zu überdenken! Und: Maßnahmen müssen auf lokaler Ebene beginnen. Das strukturreiche Gebiet des Augustenbühls mit seinen zahlreichen hochwertigen Biotopstrukturen zeichnet sich durch eine hohe Artenvielfalt und durch Insektenreichtum aus. Allein dies wäre Grund genug, es unbedingt als Naturraum zu erhalten.

  1. Neubaugebiete bedrohen den Biotopverbund

Im Zusammenhang mit dem vorigen Punkt ist der Aspekt des Biotopverbunds anzusprechen: Zur Sicherung der biologischen Vielfalt sowie funktionsfähiger onkologischer Wechselbeziehungen ist es notwendig, dass Biotope miteinander verbunden sind und nicht als isolierte Inseln existieren. Denn wenn der Austausch von Individuen zwischen Biotopen unterbunden oder erschwert ist, verarmen die betroffenen Arten genetisch. Seltene Arten können auf diese Weise nicht dauerhaft überleben, sondern sterben aus.

Neubaugebiete bedrohen den Biotopverbund! In der Vergangenheit wurden in Deutschland bereits wichtige Bestandteile des Biotopverbundsystems durch Neubaugebiete unwiederbringlich zerstört.

Nach § 20 und § 21 Bundesnaturschutzgesetz sind auch bei der Flächennutzungsplanung die Belange des Biotopverbunds angemessen zu berücksichtigen. Der Augustenbühl liegt im Kernraum Biotopverbund mittlerer Standorte (Fachplan Landesweiter Biotopverbund) sowie im "Flaschenhals im Biotopverbund" (Landschaftsplan) − siehe den Flächensteckbrief vom August 2019. Flächen des von der Landesregierung beschlossenen "Fachplans Landesweiter Biotopverbund" dürfen nicht überplant werden. Das mit dem Biotopverbund verfolgte Ziel der Artenvielfalt hat einen so hohen Stellenwert, dass es nur mit besonders schwerwiegenden Gemeinwohlgründen in einer Abwägung überwunden werden könnte. Diese sind im Hinblick auf den Augustenbühl nicht gegeben. Allein schon hier- durch ist eine Herausnahme aus dem Flächennutzungsplan zu fordern.

Warum der Augustenbühl nicht zum Vogelschutzgebiet gehört lässt sich ökologisch nicht begründen
Für den Augustenbühl war im Zuge der NATURA 2000 eine Ausweisung als Vogelschutzgebiet nicht möglich, da er im Flächennutzungsplan vorgesehen ist
  1. Der Augustenbühl gehört dem Vogelschutzgebiet angegliedert

Der Augustenbühl grenzt direkt an das Natura-2000-Vogelschutzgebiet "Bergstraße Dossenheim-Schriesheim". Als dieses Vogelschutzgebiet identifiziert wurde, sollte der Augustenbühl eigentlich mit aufgenommen werden, denn gerade hier leben aufgrund des noch immer gut erhaltenen Baumbestands und des Nahrungsangebots sehr viele Vögel. Weil der Augustenbühl aber im Flächennutzungsplan ist, kann die Fläche nicht dem Vogelschutzgebiet angegliedert werden − obwohl sie gleich erhaltungswürdig ist und die Ausweisung von Vogelschutzgebieten eine der wirksamsten Maßnahmen zum Artenschutz darstellt. Damit diese "Blockade" endlich beendet wird, muss der Augustenbühl aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen werden.

  1. Schluss mit Abwägungsprozessen auf Kosten der Natur − stattdessen alternative Lösungsmöglichkeiten suchen!

Die vergangenen Jahrzehnte haben gezeigt, wohin es führt, wenn Umweltbelange gegen andere, vermeintlich gewichtigere Interessen aufgewogen werden: Zu einer zunehmenden Zerstörung von Natur und Umwelt (inklusive des Klimas). Von den Vertretern der Politik sollte endlich anerkannt werden, dass das Instrumentarium von Interessensausgleich und Kompromiss hier nicht funktioniert: Die Natur verhandelt nicht! Und ihre zunehmende Zerstörung lässt sich durch nichts aufwiegen.

In jüngster Zeit zeichnet sich ein vielversprechender gesellschaftlicher Wandel ab: Der Schutz von Klima, Natur und Umwelt gewinnt im Bewusstsein vieler Menschen zunehmend an Bedeutung, weil sie die existenzielle Bedrohung der ökologischen Krise erkennen. Halbherzige und unzureichende Maßnahmen der Politik rufen Unzufriedenheit hervor. Es sieht sehr danach aus, als würde diese moderne Umweltbewegung von Dauer sein und in Zukunft noch weiter erstarken.

Das Ergebnis der letzten Gemeinderatswahl in Dossenheim weist deutlich darauf hin, dass auch die Lokalpolitik nicht umhinkommen wird, dieser gesellschaftlichen Entwicklung in an- gemessener Weise Rechnung zu tragen. Es gilt, die Prioritäten richtig zu setzen und dem Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen einen angemessenen Stellenwert einzuräumen.

Vor diesem Hintergrund kann überhaupt nicht in Frage gestellt werden, dass onkologisch hochwertige Gebiete wie der Augustenbühl erhalten werden müssen. Es gibt wesentlich sinnvollere Lösungsansätze zur Linderung der Wohnungsnot als im Augustenbühl zu bauen − siehe hierzu die folgenden Punkte.

Aspekte der kommunalen Siedlungsplanung

  1. Demographischer Wandel: Mit Neubaugebieten planen Gemeinden am künftigen Wohnungsbedarf vorbei

Es gibt kein ewiges Wachstum: Der Markt muss von Neubaugebieten auf Innenentwicklung umgestellt werden.

Generell: Wie Experten aufzeigen, ist die Ausweisung von Neubaugebieten angesichts der unausweichlichen demographischen Entwicklung (Überalterung der Gesellschaft) keine vernünftige Strategie, um mit der angespannten Lage am Wohnungsmarkt umzugehen. Stattdessen sollte bereits heute die Wohnnachfrage von jungen Familien auf den Bestand gelenkt werden. Sonst besteht die Gefahr, dass in Zukunft ein massives Überangebot von Ein- und Zweifamilienhäusern ganze Siedlungsgebiete leer stehen lässt. Ein maßvolles Bevölkerungswachstum im Siedlungsbestand (konsequente Innenentwicklung), das keine oder nur geringe Folgekosten auslöst, ist für kommunale Haushalte langfristig gesehen am günstigsten.

Was Dossenheim angeht: Die Einschätzung im Flächensteckbrief, dass in Dossenheim die Innenentwicklungspotentiale mittlerweile weitgehend erschöpft seien, halte ich für nicht aus- reichend belegt. Hier ist eine sorgfältige Prüfung notwendig, die unter Einbeziehung von auf diesem Gebiet erfahrenen (externen) Experten stattfinden sollte − immerhin geht es um Entscheidungen mit sehr langfristigen Auswirkungen.

Zum Argument der Wohnungsnot: Das Problem liegt im Mangel an bezahlbaren Wohnung- en. Und: Bezahlbarer Wohnraum ist im Augustenbühl nicht zu erwarten − sondern teures Wohneigentum und Investorenhäuser in "Premiumlage". In einigen Stellungnahmen der letzten Bürgerbeteiligung wurde deutlich, was ich auch in persönlichen Gesprächen erfahren habe: Schon seit Längerem werden Grundstücke im Augustenbühl im Hinblick auf späteres Wohneigentum erworben. Die Spekulanten stehen also schon in den Startlöchern − nur bauen die ganz sicher keine bezahlbaren Wohnungen. Darüber hinaus: Im Flächensteckbrief wird im Falle einer Bebauung des Augustenbühls unter anderem der "Erhalt von Gehölzbeständen" und eine "sehr gute Ein- und Durchgrünung des Wohngebietes" empfohlen. Passend dazu schlugen Vertreter der Dossenheimer Lokalpolitik "relativ große Grundstücksflächen mit kleinen Baufenstern" vor. Auch das alles klingt gar nicht nach bezahlbarem Wohnraum...

  1. Eine Wohnbau-Reservefläche ist nicht zwingend erforderlich

Die Ablehnung einer Herausnahme des Augustenbühls aus dem Flächennutzungsplan wird unter anderem damit begründet, dass eine Reservefläche für zukünftige Wohnbebauung außerhalb der Innenbereiche Dossenheims vorhanden sein müsse. Dieser Forderung nach einer "Reserve" liegt allerdings mehr das subjektive Sicherheitsbedürfnis von Menschen zugrunde als eine tatsächliche (objektive) Notwendigkeit. Dies hat sich mir sehr eindrücklich vermittelt, wenn ich in diversen Gesprächen bei dieser Frage nachbohrte.

Hintergrund scheint die lange Gewohnheit zu sein, zur Befriedigung der Wohnungsnachfrage einfach neue Flächen zu verbrauchen. Nun ist dies zwar eine bequeme und simple, aber leider schlechte, weil nicht nachhaltige Strategie. Diese Art "Konsumverhalten" im Hinblick auf Naturressourcen ist schon jetzt nicht mehr zeitgemäß und wird es in Zukunft noch weniger sein. Wir brauchen daher den Augustenbühl nicht als Reservefläche für zukünftige Wohnbebauung im Flächennutzungsplan und es ist nicht notwendig, all die schädlichen Auswirkungen dieses Zustandes (siehe Punkte 12 und 13) in Kauf zu nehmen.

Um dies noch zu untermauern: Die Denkweise, unbedingt eine Wohnbaureservefläche vorhalten zu müssen, muss spätestens dann aufgegeben werden, wenn eine Gemeinde all ihre Entwicklungsflächen "verbraucht" hat. Es muss also sowieso irgendwann die alte Gewohnheit aufgegeben und alternative Lösungsmöglichkeiten zur Befriedigung der Wohnungsnachfrage gefunden werden. Warum also nicht bereits jetzt damit beginnen − also bevor mit dem Augustenbühl das letzte onkologisch hochwertige Naturgebiet der Gemeinde durch Bebauung zerstört worden ist.

  1. Einer Bebauung des Augustenbühls stünden sehr schwer überwindbare rechtliche Hindernisse entgegen

Die in diesem Jahr durchgeführte artenschutzrechtliche Voruntersuchung des Augustenbühls bescheinigt: Aufgrund der vorhandenen Biotopausstattung ist bereits jetzt erkennbar, dass einer möglichen Bebauung des Gebiets hohe artenschutzrechtliche Konflikte entgegenstehen. Laut der Untersuchung sei im Hinblick auf § 44 Bundesnaturschutzgesetz "mit sehr schwer überwindbaren artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen zu rechnen". Eine Bebauung des Augustenbühls wird sich also kaum mit dem Naturschutzgesetz vereinbaren lassen. Dann macht es auch keinen Sinn, das Gebiet im Flächennutzungsplan als Baureservefläche zu halten.

Die Hindernisse für eine Bebauung sind schon lange bekannt. So hat das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis denn auch bereits im Jahr 2005 eine Rücknahme des Augustenbühls als potentielle Baufläche empfohlen. In seiner jüngsten Stellungnahme vom 12.04.2018 zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans hat die Behörde dies erneut bekräftigt.

Schade, dass der Dossenheimer Gemeinderat dieser vernünftigen Empfehlung bis heute nicht gefolgt ist.

Aspekte der Wohnqualität in Dossenheim

Der Augustenbühl ist für alle Generationen ein wichtiges Naherholungsgebiet
Der Augustenbühl bedeutet Lebensqualität für Dossenheim
  1. Der Augustenbühl hat eine wichtige Naherholungsfunktion

Für viele Dossenheimer ist der Augustenbühl ein wichtiger siedlungsnaher Erholungsbereich, der die Wohnqualität in der Gemeinde deutlich aufwertet. Die vielfältige Natur macht das Gebiet einzigartig und sehr attraktiv für Erholungssuchende. Der Erhalt dieser Funktion ist heute noch wichtiger als früher, denn im restlichen Gebiet zwischen Dossenheim und Schriesheim wurden in den letzten Jahre immer mehr naturnahe, vielfältige Lebensräume zerstört: Die im Vogelschutzgebiet durchgeführten (teilweise gesetzwidrigen) Fällungen von mindestens 450 Obstbäumen seit 2012 hat die Weinberge in weiten Teilen zu einer hässlichen Rebwüste degradiert, die kaum noch Erholungswert besitzt.

  1. Erhalt der typischen Bergsträßer Kulturlandschaft

Ein weiterer Grund, den Augustenbühl aus dem Flächennutzungsplan herauszunehmen, ist: Das Gebiet soll als Teil der typischen Bergsträßer Kulturlandschaft erhalten bleiben.

Zum Hintergrund: Die Fläche des Augustenbühls liegt im Plangebiet des integrierten ländlichen Entwicklungskonzepts (ILEK) "Blühende Badische Bergstraße" − siehe den Bestandsplan, der im Rahmen der öffentlichen Auslegung im April 2019 veröffentlicht wurde. Das Projekt "Blühende Badische Bergstraße" wurde 2010 von den Städten und Gemeinden Laudenbach, Hemsbach, Weinheim, Hirschberg, Schriesheim und Dossenheim ins Leben gerufen, um die einmalige Kulturlandschaft der Bergstraße zu bewahren und zu entwickeln.

  1. Der Flächennutzungsplan verhindert mögliche Fördergelder für den Augustenbühl

Die bisher dargelegten Sachverhalte − insbesondere die Punkte 5 und 11 − verdeutlichen, dass ein Gebiet wie der Augustenbühl unbedingt durch Natur- und Landschaftsschutzmaßnahmen entwickelt werden sollte. Grundstücksbesitzer und -pächter können normalerweise Fördergelder für solche Maßnahmen erhalten. Aber leider nicht im Augustenbühl! Denn aus naheliegenden Gründen werden auf Flächen, die möglicherweise bebaut werden könnten, keine Schutzmaßnahmen finanziert. Das heißt: Weil der Dossenheimer Gemeinderat den Augustenbühl im Flächennutzungsplan hält, bleibt dem Gebiet und den dortigen Grundstücksbesitzern und -ächtern eine finanzielle Unterstützung für Natur- und Landschaftsschutzmaßnahmen verwehrt.

Ein weiteres Beispiel, wie der Status quo sinnvolle Entwicklungsmaßnahmen im Augustenbühl blockiert.

  1. Grundstücksbesitzer und -Pächter im Augustenbühl verdienen eine langfristige Planungs- und Rechtssicherheit

Viele Kleingärtner im Augustenbühl pflegen seit Jahren mit großer Hingabe ihr Grundstück und sorgen dafür, dass die kleinparzellige, ökologische hochwertige Landschaft erhalten bleibt. Sie tragen mit ihrer Arbeit zum Schutz der Natur, zum Schutz des Klimas und zur Lebensqualität in Dossenheim bei. Ihr Engagement verdient unser aller Wertschätzung.

Vor diesem Hintergrund finde ich es − gelinde gesagt − eine Schande, wie wenig der Dossenheimer Gemeinderat tut, um die Kleingärtner im Augustenbühl zu unterstützen. Dass durch den Flächennutzungsplan eine finanzielle Förderung blockiert wird, wurde im vorigen Punkt dargelegt. Was aber noch schwerer wiegt, ist die fortgesetzte Unsicherheit über die Zukunft, die den Kleingärtnern zugemutet wird. Das Damoklesschwert einer möglichen Umwandlung in Bauland macht Entscheidungen, wie viel Zeit und Geld man vor Ort investiert, sehr schwer. Viele Dinge erfordern langfristige Planungssicherheit − die Entwicklung von Obstbaum-Pflanzungen beispielsweise dauert Jahrzehnte.


Übrigens: Ich schreibe dies nicht aus persönlicher Betroffenheit, sondern weil es mich schlicht erbost, wie wenig Wertschätzung hier von Seiten der Lokalpolitik Bürgern entgegengebracht wird, die einen wichtigen Beitrag zum Wohle der Allgemeinheit leisten.

Mit der Herausnahme des Augustenbühls aus dem Flächennutzungsplan wäre allen Spekulationen ein Ende gesetzt und die engagierten Grundstücksbesitzer und -pächter hätten endlich die Planungs- und Rechtssicherheit, die sie verdienen.

Vorstand

Dagmar Schülke (Vorsitzende)

Brigitte Schoell (Stellvertreterin)

Rosalie Bohn de Lorenzo (Stellvertreterin)

Klaus Avanzini (Stellvertreter)

Dr. André Siepe (Schatzmeister) 

Anschrift

Am Rebgarten 24

69221 Dossenheim

 Email: vorstand@augustenbuehl.de

Bankverbindung: 

Heidelberger Volksbank

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