Es gibt viele Menschen, die die Vielfalt der Natur im Augustenbühl mehr und mehr schätzen.
So erreichte uns vor einigen Tagen dieses Foto von einer Wechselkröte aus dem Augustenbühl. Sie wurde zweifelsfrei als eine vom Bundesamt für Naturschutz streng geschützte Art identifiziert.
Wir freuen uns über diesen prominenten Besuch und danken der aufmerksamen Bürgerin für das schöne Foto.
Artportrait Wechselkröte
Mit ihrem charakteristische dunkelgrüne Fleckenmuster bei einer hellen Grundfärbung ist die Wechselkröte leicht zu erkennen. Als Lebensraum bevorzugt sie Kies- und Sandgruben, Steinbrüche, Truppenübungsplätze. Auch in Hausgärten, Parkanlagen, Bahndämmen und Weinbergen trifft man die Art gelegentlich an. Als Laichgewässer dienen der Art in Baden-Württemberg stark sonnenexponierte, vegetationsarme Stillgewässer. Durch die natürliche Besiedelung stehender Gewässer mit Wasserpflanzen verlieren die von den Wechselkröten genutzten Laichgewässer oft bereits nach wenigen Jahren ihre Funktionalität für die Fortpflanzung. Daher sind Wechselkröten gezwungen, sich auf die Suche nach neu entstandenen Gewässern zu machen, wobei sie Strecken von mehreren Kilometern zurücklegen können. Die Tiere sind vor allem in der Dämmerung und nachts aktiv und erbeuten Regenwürmer, Insekten und Schnecken. Die Laichperiode fällt in den Zeitraum zwischen Ende April und Juni. Ein einzelnes Weibchen kann in seiner paarigen, 2-4 m langen Laichschnur mehr als 10.000 Eier abgeben. Die Larven ernähren sich von Detritus und Algenaufwuchs und können sich meist nur in fischfreien Gewässern entwickeln.
FFH- Richtlinien
In Deutschland sind derzeit 134 Tier- und Pflanzenarten nach der FFH-Richtlinie (Fauna=Tierwelt, Flora=Pflanzenwelt, Habitat=Lebensraum) von 1992 streng geschützt, davon gehören 13 der Artengruppe der Amphibien an.
Das Landesamt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) schreibt:
"Das vorrangige Ziel der FFH- und EG-Vogelschutzrichtlinie ist die Erhaltung bzw. Wiederherstellung und Sicherung der in Europa vorhandenen biologischen Vielfalt.
Die Heimat der Wechselkröte sind offene, trockenwarme Lebensräume. Der Verlust der strukturellen Vielfalt, wie sie im Augustenbühl noch vorhanden ist, bedeutet für viele Lebewesen eine Gefährdung.
Für das angrenzende Vogelschutzgebiet gilt bereits die FFH-Richtlinie. Durch eine beherzte Entscheidung der Gemeinde Dossenheim könnten auch im Augustenbühl seltene Arten geschützt werden. Auch deshalb sollte der Augustenbühl aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen werden."
Wir freuen uns über weitere Meldungen
Wer Amphibien oder Reptilien im Gebiet findet, darf datierte und mit Flurstücknummern lokalisierte Fotos uns gerne schicken: vorstand@augustenbuehl.de